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Ratgeber zur Pflegeversicherung

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Ratgeber zur Pflegeversicherung

Um Ihnen Entscheidungshilfen für den Abschluss einer Pflegeversicherung zu geben, haben wir Ihnen hier einen Ratgeber bereitgestellt. Weitere nützliche Informationen finden Sie auch in unserem FAQ.

Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Falls Sie Ihren Alltag aufgrund einer Krankheit oder Behinderung mindestens ein halbes Jahr nicht mehr alleine bewältigen können, sind Sie berechtigt, einen Antrag auf Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu stellen - vorausgesetzt Sie waren in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre Pflegeversichert.

Antrag stellen

Der Antrag sollte entweder durch Sie, oder einer bevollmächtigten Person rechtzeitig gestellt werden. Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden erst frühestens ab Monat der Antragsstellung erbracht.

Art der Pflege

Zuerst sollten Sie und eventuell Ihre Familienmitglieder überlegen, welche Form der Pflege (stationär oder zu Hause) die richtige ist. Denn sollten gewisse Pflegemaßnahmen nicht durch Ihre Angehörigen gewährleistet können, muss ein professioneller Pflegedienst hinzugezogen werden, was zu weiteren Kosten führt.

Gutachten

Nach ca. 3 bis 5 Wochen kommt ein Gutachter zu Ihnen, um die Situation einzuschätzen. Ihre Pflegeperson sollte unbedingt an diesen Termin teilnehmen. Der Gutachter verschafft sich einen Einblick über ihren körperlichen Zustand, verfasst darüber ein Gutachten und teilt es der Kasse mit. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung über die Art des Pflegebedarfs und der Pflegestufe. Sollte Ihnen dann der daraus resultierende Bescheid nicht zusagen, können Sie binnen eines Monats Einspruch einlegen. Weitere wichtige Punkte finden Sie in unserem FAQ.