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FAQ zur Krankentagegeldversicherung

Fragen zur Krankentagegeldversicherung
Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zur Krankentagegeldversicherung. Sollte Ihre Frage hier nicht aufgeführt sein, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten. Wir beantworten Ihre Fragen gern.
Ist eine Krankentagegeldversicherung wirklich sinnvoll?
Prinzipiell ist sie das. Gerade bei Selbstständigen und Freiberufler, da diese bereits ab dem ersten Krankheitstag finanzielle Einbußen haben und seit dem 1. Januar 2009 kein Leistungsanspruch auf Krankentagegeld aus der gesetzlichen Krankenkasse haben.
Angestellte jedoch haben in der Regel 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers. Anschließend wird ein Krankentagegeld von der Krankenkasse gezahlt. Dieses jedoch beträgt nur ca. 70% des Bruttoeinkommens. Wer die Differenz im Krankheitsfall nicht tragen kann, sollte die Lücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen.
Ab welchem Tag sollte das Tagegeld bezahlt werden?
Als Angestellter erhalten Sie in der Regel 6 Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber, also ist hier der Beginn ab dem 43. Tag angebracht.
Als Selbstständiger oder Freiberufler haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Möglich wäre also ein Beginn ab dem 3. Tag. Das wird jedoch extrem teuer und macht auch wenig Sinn. Denn als Unternehmer ist gerade Ihre Arbeitskraft das wichtigste Kapital. In der Regel darf man sich keine längeren Krankheitszeiten erlauben. Hier ist also zu beachten, wie lange Sie sich ohne Einkünfte über Wasser halten können. Aus unserer Erfahrung ist ein Krankentagegeld ab dem 28. Tag ausreichend.
Welche Höhe sollte das Krankentagegeld haben?
Sie können sich bis zu 100% Ihres Nettoverdienstes absichern. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich nur so hoch zu versichern, dass Sie nicht bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit in finanziellen Engpässen geraten.
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Welche Unterschiede gibt es zwischen der gesetzlichen und privaten Krankentagegeldversicherung?
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In der folgenden Tabelle finden Sie die Leistungsunterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung. |
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Gesetzliche Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
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Nachfolgend die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse |
Nachfolgend die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung |
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Arbeitnehmer
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Maximal 70% des Bruttoeinkommens ab dem 43. Tag |
Bis zu 100% ab dem 3.Tag |
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Selbstständige
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Ab dem 01. Januar kein Anspruch auf Krankentagegeld |
Bis zu 100% ab dem 3. Tag |
